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Pflichten des Veranstalters

    • Das im KS angeschlagene Benutzerreglement ist einzuhalten.
    • Die Übernahme der Lokalitäten hat gemäss Weisungen des Hüttenwartes stattzufinden.
      Das beinhaltet insbesondere:
      • Instruktionen im Gebrauch des Küchenbereiches (Wasser, Strom usw.)
      • Übernahme des Inventars (Geschirr, Gläser, Besteck)
      • Inbetriebnahme des Holzofens mit Verweis auf die geltenden Brandschutzmassnahmen
      • Instruktion über die Benutzung der Feuerstelle im Aussenbereich
      • Instruktion über die Nutzung des Holzes
    • Beim Verlassen der Lokalität
      • Boiler und weitere Elektrische Apparate ausschalten
      • Lichter löschen,
      • Türen und Tore schliessen
    • Rückgabe der Lokalität
      • Sitzordnung wiederherstellen
      • Reinigung der benutzten Räume und des Aussenbereichs
      • benutztes Inventar reinigen und versorgen
      • Schäden und Mängel melden
      • Schlüssel am nächsten Tag beim Hüttenwart zurückgeben